Idee Ziele
Als Ergebnis verschiedener Fachtage und Fachgespräche, die eine bundesweite Intensivierung und Vernetzung interkultureller Konzepte und Arbeitsansätze forderten, entstand die Idee eines jährlich stattfindenden Bundesfachkongresses Interkultur.

In der Bundesrepublik Deutschland hat sich – nicht zuletzt mit Hilfe des Aktionsprogramms Jugend für Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus (civitas, entimon, xenos) – eine breit angelegte interkulturelle Szene entwickelt, die mit unterschiedlichen Arbeitsschwerpunkten und Konzepten arbeitet. Trotzdem wird die enorme kulturelle Vielfalt, die die Bundesrepublik Deutschland in den letzten 50 Jahren tiefgreifend und nachhaltig verändert hat, zum großen Teil immer noch von der Politik und in der Praxis nicht entsprechend berücksichtigt. Nur punktuell existieren Ansätze, die systematisch dieser Vielfältigkeit unserer Gesellschaft gerecht werden.

Doch ein solches, in der kommunalen Praxis nachhaltig verankertes Intercultural Mainstreaming muss breit angelegt sein. Es sollte Kunst und Kulturarbeit ebenso einbeziehen wie die vielfältigen integrations-, bildungs-, und sozialpolitischen Ansätze sowie die verschiedenen Dimensionen des interreligiösen Dialogs. Neu hieran ist auch die enge Verknüpfung mit zentralen Themen der Entwicklungspolitik.

Die Idee, mit einem jährlich stattfindenden Bundesfachkongress Interkultur ein bundesweites Diskussions- und Arbeitsforum aufzubauen, das sich diesen Aufgaben widmet und eine nachhaltige bundesweite Vernetzung der bestehenden Ansätze fördert, hat sehr schnell eine breite Zustimmung und Unterstützung verschiedener Institutionen bundesweit gefunden. Der Initiativkreis Bundesweiter Ratschlag `Kulturelle Vielfalt – Interkultur – Zukunftsfähigkeit der Kommunen` hat sich dabei bereit erklärt, als Kongressbeirat bei der inhaltlichen Konzipierung des Kongresses zu fungieren.

Das Ziel des Kongresses ist es, die bislang meist getrennt geführten Diskurse wie Kultur- und Bildungspolitik, Entwicklungs- und Integrationspolitik und interreligiöser Dialog zusammenzuführen und neue Politik- und Arbeitsansätze für die kommunale Praxis zu entwickeln.

Dabei bezieht sich der Kongress maßgeblich auf die UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung kultureller Vielfalt und richtet sein Hauptaugenmerk auf die Institutionalisierung kultureller Vielfalt in der kommunalen Praxis bzw. auf die interkulturelle Öffnung der bestehenden Institutionen, Ämter und Träger der Jugend-, Bildungs-, Sozial- und Kulturarbeit.

Eine solche kommunale Praxis muss von den Alltagswirklichkeiten der MigrantInnen ausgehen und gemeinsam ‚mit’ ihnen gestaltet werden, statt ‚für’ sie. Dabei darf sie nicht bei einer symbolischen Politik der Anerkennung bleiben. Aus diesem Grunde werden in den Wochen vor dem Kongress in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Ausschuss Stuttgarts Vorbereitungstreffen mit Stuttgarter Migrantenorganisationen stattfinden, um zu jedem Themenkomplex die wichtigsten Fragen gemeinsam herauszuarbeiten und in die Arbeit der einzelnen Fachforen beim Kongress einfließen zu lassen.

Stuttgarter Erklärung
Die Arbeitsprozesse in den einzelnen Fachforen werden von ausgewählten ‚Kongressbeobachtern’ begleitet und die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst und vorgestellt. Diese sollen als Grundlage für eine Stuttgarter Erklärung dienen, die nach dem Kongress vom Initiativkreis Bundesweiter Ratschlag verabschiedet wird. Die Stuttgarter Erklärung soll als strategische Ausrichtung für die zukünftige Arbeit dienen, deren Weiterentwicklung in der Praxis beim 2. Bundesfachkongress Interkultur zur Diskussion stehen soll.

Svetlana Acevic und Rolf Graser
Forum der Kulturen Stuttgart e. V.